Brandschutz Mülheim an der Ruhr

BBRK GmbH Brandschutz in Mülheim an der Ruhr

Brandschutz Mülheim an der Ruhr
Die Experten für Brandschutz

Adresse
Wiesenstraße 35
Ort
45473  Mülheim an der Ruhr
Telefonnummer
0208 59963113
E-Mail
info@bbrk.de
Facebook
Brandschutz360Grad
Website
www.bbrk.de

Informationen

Brandschutz ist kein Kann, sondern ein Muss! Wir reduzieren, was Unternehmer ohnehin nicht vermissen: das Risiko! Brände sind Katastrophen. Im privaten Umfeld. Im gewerblichen Bereich. Sie gefährden Menschenleben und sie ruinieren die wirtschaftliche Grundlage von Unternehmen. Dennoch spielt präventiver Brandschutz gerade bei kleinen und mittelständischen Betrieben viel zu oft immer noch eine untergeordnete Rolle. Eine riskante Sache. Denn nach 25 Jahren im Brandschutz wissen wir: Weit weg ist häufig näher, als man denkt! Seit vielen Jahren definieren Gesetzgeber und Versicherungswirtschaft gültige Standards für die Anforderungen des präventiven Brandschutzes – und erhöhen die Haftungsrisiken für Betroffene. Oft ohne es zu wissen, stehen Unternehmer bei nicht gesetzeskonformer Brand- und Rettungsschutzprävention daher im Falle eines Feuerschadens bereits mit einem Bein im Gefängnis, zumindest aber vor dem Verlust des Versicherungsschutzes. Ihre Sorgen möchten wir haben! Die regelmäßige Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter schützt Sie und Ihr Unternehmen vor Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften. Vor diesem Hintergrund beraten wir seit 25 Jahren eine anspruchsvolle Klientel im gesamten Bundesgebiet und halten praktisch wie theoretisch auf dem stets aktuellen Stand.

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Produkte Und Services

  • Brandschutztüren

    Brandschutztüren – warum sind sie so wichtig? Feuerschutzabschlüsse, sind ein grundlegender Bereich des baulichen Brandschutzes und unerlässlicher Bestandteil der jeweiligen Landesbauordnungen. Sie verhindern die Ausbreitung eines Brandes zwischen einzelnen Abschnitten und Räumen. Wir helfen Ihnen dabei eine Individuelle Lösung für Ihr Bauvorhaben auf Grundlage Ihrer lokalen Bestimmung zu finden und umzusetzen. Von der Planung, über die Montage bis zur jährlichen Wartung, alles aus einer Hand. Dabei greifen wir auf ein breit gefächertes Netzwerk an Zulieferern zurück und verbauen stets höchste Qualität und erprobte Materialien.

    Link: Brandschutztüren

  • Rauchschutztüren

    Rauchschutztüren – warum sind sie so wichtig? Rauchschutzabschlüsse, sind ein grundlegender Bereich des baulichen Brandschutzes und unerlässlicher Bestandteil der jeweiligen Landesbauordnungen. Sie verhindern die Ausbreitung von Rauch- und Brandgasen, um auf Flucht- und Rettungswegen ausreichende Rettungsbedingungen zu sorgen. Wir helfen Ihnen dabei eine Individuelle Lösung für Ihr Bauvorhaben auf Grundlage Ihrer lokalen Bestimmung zu finden und umzusetzen. Von der Planung, über die Montage bis zur jährlichen Wartung, alles aus einer Hand. Dabei greifen wir auf ein breit gefächertes Netzwerk an Zulieferern zurück und verbauen stets höchste Qualität und erprobte Materialien.

    Link: Rauchschutztüren

  • Brandschutz im Trockenbau

    Vorbeugender Brandschutz im Trockenbau Mit innovativen Trockenbaukonstruktionen lassen sich Brandschutzanforderungen, bei neuen Bauvorhaben sowie der Modernisierungen von Bestandsgebäuden, schnell und wirtschaftlich umsetzen. Immer mit dem Ziel im Blick die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes bestmöglich zu vermeiden. Für einen sicheren Brandschutz vom Boden bis zur Decke erarbeiten wir mit Ihnen einen konkretes Konzept. Wir wählen mit Ihnen ein für Sie zugeschnittenes System welches Ihren Anforderungen entspricht und setzen dieses um. Mit einer großen Auswahl an Individuellen Lösungen und Ergänzungsmöglichkeiten, wie Schallschutz und Wärmeisolation, lassen sich nahezu alle Projekte realisieren. Ob F30-Leichtbauwand, eine brandhemmende Akustikdecke oder die Verkofferung von Stahlträgern, mit Trockenbausystemen gibt es immer eine Lösung.

    Link: Brandschutz im Trockenbau

  • Feuerlöscher

    JOCKEL Warum Jockel? Jockel produziert seine Feuerlöscher nicht automatisiert in Deutschland, sondern in Handarbeit. Das werden wir unterstützen und aus diesem Grund bieten wir nur Feuerlöscher von Jockel an. Über 90 verschieden Feuerlöscher von Jockel haben wir im Produktportfolio. Ob Schaumlöscher, Pulverlöscher, CO2, Metallbrandpulver oder Gel für Sie das Beste wäre, wir sind Ihnen bei der Auswahl des für Sie richtigen Feuerlöschers behilflich. Feuerlöscher gehören zu den technischen Arbeitsmitteln, damit sie langfristig zuverlässig ihre Aufgabe erfüllen können, geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese regelmäßig instand gehalten werden müssen. Technische Geräte unterliegen nun einmal der Alterung, Umwelteinflüssen, dem Verschleiß, und werden möglicherweise beschädigt oder manipuliert. Die Wartungsfrist in Deutschland beträgt gem. Instandhaltungsnorm DIN 14406-4 für Feuerlöscher 2 Jahre. Die DIN 14406-4 gilt als rechtlich anerkannter Stand der Technik und im Zusammenspiel mit der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 gibt sie dem Unternehmen Sicherheit. Haben Sie Fragen dazu? Melden Sie sich bei uns.

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  • Brandschott nach DIN 4102 und LAR

    Wir verschließen Öffnungen feuerfest. Brandschotts, auch als Brandabschottung, Brandschottung oder Brandschutzabschottung bezeichnet, sind dazu da, die Feuerwiderstandsdauer (F30/F60/F90) eines Bauelements (Wand, Decke) nach dessen Öffnung und der Installation von Rohr- und Elektroleitungen wiederherzustellen. Dazu werden Brandschotts mit der gleichen Feuerwiderstandsdauer, wie die des Bauteils errichtet. So wird die Übertragung von Feuer und Rauch in der für den Brandabschnitt geforderten Feuerwiderstandsdauer verhindert und das Ausbreiten eines Brandes in einen weiteren Brandabschnitt abgewehrt. Mit demselben Ziel müssen Brandschutzabschottungen an Lüftungs- und Klimakanälen, Trägern (z. B. aus Stahl) und Fugen in Wänden und Decken realisiert werden. Technische Maßnahmen zum Errichten von Brandschotts an Durchführungen von Rohr- und Elektroleitungen bestehen im Abdichten mit Brandschutzkitt und Brandschutzmörtel, in der Anwendung von Brandschutzkissen, Leichtbauschotts (Platten), Schaumabschottungen oder Brandschottfertigelementen, wie Manschetten. Lüftungs- und Klimakanäle sowie Träger werden mit Brandschutzplatten verkleidet, um die gewünschte Feuerwiderstandsdauer zu erreichen. Träger können auch mit speziellen Brandschutzbeschichtungen, die im Brandfall aufschäumen und den Träger so vor der Brandhitze isolieren, abgeschottet werden. Brandschotts benötigen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik und eine Fachunternehmererklärung.

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  • DAITEM BEKA & Rauchmelder

    Unser Programm wird durch das Angebot von Rauchmeldern abgerundet. Bewusst verzichten wir aber darauf, Ihnen hier die gesamte Produktpalette des Marktes anzubieten.

    Link: DAITEM BEKA & Rauchmelder

  • Brandschutzkonzepte

    Grundsätzlich werden in einem Brandschutzkonzept die Brandschutzmaßnahmen für ein Gebäude festgehalten. Es geht um Schutzziele im Baurecht sowie die Minimierung der Risiken für die Nutzer der baulichen Anlagen. Letztendlich kann ein Brandschutzkonzept aber noch mehr. Zusammen mit einer kompetenten Beratung hilft es Ihnen, Geld zu sparen und Schutzziele nach dem Baurecht kostengünstig umzusetzen. Planen Sie später Änderungen in der Nutzung, können Sie diese mit einem durchdachten Brandschutzkonzept einfacher durchsetzen. Bitte machen Sie sich bewusst: Nicht nur die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung für Ihr Unternehmen dar. Eine Feuerversicherung würde im Falle Wenn zwar den materiellen Schaden ersetzen, aber denken Sie auch an die immateriellen Verluste: Leben und Gesundheit stehen auf dem Spiel, das Verlieren von Marktanteilen oder die Abwanderungen zu Mitbewerbern sind Verluste, die durch keine Versicherung ersetzt werden. Hier unterstützt Sie ein Brandschutzkonzept. Sie erhalten ein strukturiertes Dokument mit Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen, zu Brand- sowie Rauchabschnitten und nicht zuletzt zu ausgewählten Bereichen des Arbeitsschutzes. Durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen reduzieren Sie die bestehende Brandgefahr deutlich. Alle Maßnahmen werden in einem Brandschutzkonzept entsprechend der Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen individuell mit Ihnen geplant und umgesetzt.

    Link: Brandschutzkonzepte

  • Flucht- und Rettungswegpläne

    Sie benötigen Flucht und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Laufkarten nach DIN 14095 oder eine Brandschutzordnung nach DIN 14096? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Brandschutzordnung nach DIN 14096 Eine Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es nicht. Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst nicht mehr als eine DIN A4 Seite mit einem 1 cm roten Rand gekennzeichnet und ist an mehreren Stellen im Gebäude gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall Teil B richtet sich an die Mitarbeiter eines Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt. Die Brandschutzordnung Teil B ist erst gültig, wenn die Mitarbeiter in der Brandschutzordnung unterwiesen wurde. Dies ist zu dokumentieren. Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut. Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden.

    Link: Flucht- und Rettungswegpläne

  • Fachbauleitung Brandschutz

    Fachbauleitung Brandschutz: Was Sie darüber wissen sollten Brandkatastrophen wie die am Düsseldorfer Flughaben vor fast 25 Jahren haben das Thema Brandschutz bedeutsamer gemacht. Man hat aus den Fehlern gelernt und Maßnahmen entwickelt, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Wer als Bauherr keine Haftungsrisiken eingehen will, muss spezielle Regeln und Vorschriften zum Brandschutz einhalten sowie eine lückenlose Dokumentation der brandschutztechnischen Anforderungen vorweisen. Das heißt für Sie: Sie müssen sich rechtzeitig darum kümmern, damit während des Baufortschritts keine Brandschutz-Vorschrift übersehen wird. Wir unterstützen Sie dabei und stellen Ihnen im Zuge der sogenannten Bauüberwachung speziell ausgebildete Fachbauleiter zur Seite, welche die Qualitätssicherung des vorbeugenden Brandschutzes für Sie übernehmen. Ihr Fachbauleiter Brandschutz sorgt dafür, dass Sie den Leistungskatalog der Bauüberwachung im Bereich Brandschutz erfüllen und stellt die erforderlichen Nachweise aus. Die Leistungen können dabei nicht einem Gewerk zugeordnet werden. Es gibt Vorgaben für die Gebäudehülle, den Rohbau sowie den Ausbau.

    Link: Fachbauleitung Brandschutz

  • Externer Brandschutzbeauftragter

    Externer Brandschutzbeauftragter: Handeln bevor’s brennt Brandschutz kostet doch nur Geld und bringt keinen Gewinn. Diese Meinung ist (leider) noch weit verbreitet. Der sorglose Umgang mit dem Brandschutz ist jedoch fahrlässig, denn falls ein Feuer ausbricht, stehen Menschenleben auf dem Spiel. Für Sie als Unternehmer ist dieser Aspekt ebenfalls wichtig: Vorbeugender Brandschutz sichert die Existenz Ihres Unternehmens und hilft, im Schadensfall am Markt zu bleiben, Liefertermine einzuhalten und den Schaden möglichst gering zu halten. Machen Sie deshalb die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zur Chefsache. Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn dieser baurechtlich beziehungswiese in einer entsprechenden Sonderbauvorschrift gefordert wird. Im Arbeitsschutzgesetz steht unter anderem geschrieben, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen hat. Wie können Sie diese Forderung besser erfüllen als mit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten?

    Link: Externer Brandschutzbeauftragter

  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095

    ie benötigen Flucht und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Laufkarten nach DIN 14095 oder eine Brandschutzordnung nach DIN 14096? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Feuerwehrpläne unterliegen der DIN 14095 Feuerwehrpläne enthalten allgemeinen Objektinformationen, dem Übersichtsplan und die Geschosspläne, sowie. Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen können gefordert werden. Sie sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Feuerwehrpläne sind auf aktuellem Stand zu halten. Sie müssen mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden.

    Link: Feuerwehrpläne nach DIN 14095

  • Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23601:2009

    Sie benötigen Flucht und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Laufkarten nach DIN 14095 oder eine Brandschutzordnung nach DIN 14096? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

    Link: Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23601:2009

  • Brandschutzkonzepte

    Brandschutzkonzept: Ganzheitliche Übersicht zum Brandschutz und Rettungswegen im Baurecht Grundsätzlich werden in einem Brandschutzkonzept die Brandschutzmaßnahmen für ein Gebäude festgehalten. Es geht um Schutzziele im Baurecht sowie die Minimierung der Risiken für die Nutzer der baulichen Anlagen. Letztendlich kann ein Brandschutzkonzept aber noch mehr. Zusammen mit einer kompetenten Beratung hilft es Ihnen, Geld zu sparen und Schutzziele nach dem Baurecht kostengünstig umzusetzen. Planen Sie später Änderungen in der Nutzung, können Sie diese mit einem durchdachten Brandschutzkonzept einfacher durchsetzen. Bitte machen Sie sich bewusst: Nicht nur die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung für Ihr Unternehmen dar. Eine Feuerversicherung würde im Falle Wenn zwar den materiellen Schaden ersetzen, aber denken Sie auch an die immateriellen Verluste: Leben und Gesundheit stehen auf dem Spiel, das Verlieren von Marktanteilen oder die Abwanderungen zu Mitbewerbern sind Verluste, die durch keine Versicherung ersetzt werden. Hier unterstützt Sie ein Brandschutzkonzept. Sie erhalten ein strukturiertes Dokument mit Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen, zu Brand- sowie Rauchabschnitten und nicht zuletzt zu ausgewählten Bereichen des Arbeitsschutzes. Durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen reduzieren Sie die bestehende Brandgefahr deutlich. Alle Maßnahmen werden in einem Brandschutzkonzept entsprechend der Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen individuell mit Ihnen geplant und umgesetzt.

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  • Brandschutzordnung nach DIN 14096

    Sie benötigen Flucht und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Laufkarten nach DIN 14095 oder eine Brandschutzordnung nach DIN 14096? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Brandschutzordnung nach DIN 14096 Eine Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es nicht. Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst nicht mehr als eine DIN A4 Seite mit einem 1 cm roten Rand gekennzeichnet und ist an mehreren Stellen im Gebäude gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall Teil B richtet sich an die Mitarbeiter eines Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt. Die Brandschutzordnung Teil B ist erst gültig, wenn die Mitarbeiter in der Brandschutzordnung unterwiesen wurde. Dies ist zu dokumentieren. Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut. Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden.

    Link: Brandschutzordnung nach DIN 14096

  • Termine für Seminare und Trainings

    Unser Angebot: Es kann auch der ein oder andere Termin noch hinzukommen. Schauen Sie öfter mal rein. Sie haben die Möglichkeit, alle Seminare und Trainings auch als firmeninterne Schulung zu buchen. Unsere Inhouse Schulungen und Inhouse Seminare führen zu schnellen Erfolgen. Theorie und Praxis treffen sich direkt in Ihrem Unternehmen. Auf Basis Ihrer Ziel- und Nutzenvorstellungen konzipieren wir für Sie Programme nach Maß. Sie haben bereits konkrete Vorstellungen? Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage zu Inhouse Schulungen und Inhouse Seminaren mind. Teilnehmerzahl 15 Personen. Veranstaltungsort: BBRK – Bildungszentrum ,Wiesenstraße 35, 45473 Mülheim an der Ruhr oder beachten Sie die beschriebenen Veranstaltungsorte bei den Seminaren

    Link: Termine für Seminare und Trainings

  • Brandschutzhelfer

    Die effektiven und praxisnahen Schulungen mit Teilnehmerzertifikat, nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, sorgen dafür, dass diese Auflagen erfüllt werden. Ausbildungsinhalte und Lernziele rechtliche Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes betriebsspezifische Brandgefahren richtiges Verhalten im Brandfall praktische Löschübungen am Brandsimulator innerbetriebliche Brandschutzorganisation Gefahren durch Brände und Rauchgase Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen

    Link: Brandschutzhelfer

  • Evakuierungshelfer

    Der Arbeitgeber hat nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Evakuierung der Mitarbeiter übernehmen. Diese Evakuierungshelfer übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz. Deren Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Evakuierungshelfer übernehmen organisatorische und koordinierende Aufgaben für eine sichere Räumung des Gebäudes und der Evakuierung. Sie veran­lassen im Gefahrenfall die schnelle Räumung ihres Zuständigkeits­bereiches, z.B. eine Ab­teilung, Etage oder einen bestimmten Raum, helfen orts­unkundigen oder mobilität­seingeschränkten Personen und beglei­ten die Mitarbeiter zu einem vorher festgelegten Sammelplatz. Weiterhin kann die Kontrolle der evakuierten Räume oder der Vollzähligkeit an den Sammelstellen zu seinen Aufgaben gehören. Wegen der Vielzahl von Auf­gaben, insbesondere in ausgedehnten Gebäuden oder bei Anwesenheit vieler Personen, sollten möglichst viele Beschäftigte für die Wahrnehmung von Aufgaben bei der Evakuierung benannt und im sicherheitsgerechten Verhalten unterwiesen werden, damit ein mög­lichst reibungsloser Ablauf sicher­gestellt ist. Evakuierungshelfer sind über die allgemeine Unterweisung der Beschäftigten hinaus für ihre Aufgaben bei der Gebäuderäumung und an den Sammelplätzen und besonderen Maßnahmen im Brandfall zu schulen. Sie müssen die Flucht- und Rettungswege, sowie die Sammelplätze kennen. Außerdem sollten sie wissen, wie Menschen sich in Notlagen verhalten und wie damit umzugehen ist. Dazu zählen das Angst- und Panikverhalten von Menschen und wirkungsvolle Gegenmaßnahmen. Ausgebildete Evakuierungshelfer können die Entstehung einer Panik als unkontrollierbare Fluchtbewegung frühzeitig erkennen und dieser durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken, um eine Eskalation der Situation zu vermeiden. Werden in einem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, die bei einer Evakuierung Hilfe durch andere Personen bedürfen, sind die Evakuierungshelfer mit ggf. erforderlichen Hilfsmitteln zur Evakuierung behinderter Mitarbeiter einzuweisen. Durch regelmäßige Unterweisungen und Räumungs­übungen können die benannten Evakuierungshelfer die er­forderliche Sicherheit und Routine bei der Ge­bäuderäumung erlangen.

    Link: Evakuierungshelfer

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